Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftbedinungen der Firma Glaserei-Fensterbau Vogel
Allgemeine Bestimmungen
1. Vetragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 5 Wochen. Änderung in Form von Mengen, Maß, Material und Ausführungen bedingen eine Preiskorrektur.
Angebote für Fenster und Türen werden grundsätzlich ohne Verputz- und Mauerarbeiten aufgeführt. Mit Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellt ein Auftraggeber die Ware auf elektronischem Wege wird der Zugang schnellstmöglich bestätigt, somit ist die Bestellung verbindlich. Auf Verlangen des Auftraggebers werden die AGB per Mail oder Fax zugesand.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Der Auftraggfeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Preise
Alle Preise sind Brutto, die jeweligen Mehrwertsteuer ist enthalten.
3. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftbeziehung auf den Auftraggeber über.
4. Mängelfüge, Gewährleistung und Haftung
1) Die Gewährleistung beträgt gem. VOB 4 Jahre Jahre nach erfolgter Abnahme. Die Abnahme erfolgt bei der Anlieferung an der uns mitgeteilten Lieferadresse. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort als der Lieferungsorf verbracht wurde. Diese Kostentragungspflicht des Verkäufers besteht nicht gegenüber kaufmännischen Kunden. Mehraufwendungen werden von der Gewährleistung eben sowenig umfasst, wie die Beseitigung von Mängel, die nicht von uns herbeigefürt wurden. Eine Haftung Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
2) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstige Gewährleistungsansprüche nach unsere Wahl nachgebessert oder nachgeliefert. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung und in jedem Fall erst nach angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 Arbeitstage betragen muss, können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderung oder Wandlung geltend gemacht werden.
Stellt der Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverarbeitet oder verkauft werden, bis eine Einigung zur Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen, Brüche, sonstige Beschädigungen, sowie Kratzer, sind spätestens innerhalb von 1 Woche schriftlich anzuzeigen.
3) Mängelrügen berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises, noch zur Abnahmeverweigerung.
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen, sind im Rahmen der Branchenüglichen Toleranz zulässig.
Kein Reklamationsgrund stellen beispielweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:
- Differenzerscheinungen bei Mehrscheiben-Isolierglas
-Doppelscheibeneffekt durch barometrische Druckverhältnisse
- Kondensation auf den Außenflächen bei Mehrscheiben-Isolierglas
- Lüfteinschlüsse, Blasen, Kratzer, Schliere, Farbabweichungen und Trübungen bei Ornament - und Antikgläsern
- Anisotropien (Irisation) bei Einscheiben-Sicherheitsglas
- Optische erscheinung bei Isolierglas und bei vorgespranntem Glas
- Klappergeräusche bei Sprossen (durch Umgebungseinflüsse, sowie durch Erschütterungen oder manuell angeregte Schwingungen können zeitweilig bei Sprossen Klappergeräusche entstehen.
Für das vom Auftraggeber gestellte Material, zwecks Bearbeitung (Schneiden, Schleifen, sowie Montage uws.) übernehmen wir keine Haftung.
Holzfenster/Kunststofffenster Eigenschaften
Wir weisen darauf hin, dass Holz ein Naturprodukt ist, dessen Eigenschaften das Quellen und Schwinden ist und das Farb- und Strukturabweichungen aufweisen kann. So hängt die Holzfeuchtigkeit auch von der Raum- und Luftfeuchtigkeit ab. Bei Kunststofffenstern treten je nach Temperaturschwankungen Dehn- und/oder Schrumpfbewegungen der Profile auf. Sowohl bei Holz als auch bei Kunststofffenstern ist für eine ausreichende Dehnfuge zum angrenzenden Baukörper zu sorgen.
5. Montagearbeiten
Fenter- und Türenmontage werden von uns grundsätzlich ohne Verputz und Mauerarbeiten angeboten und ausgeführt, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.
6. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Bei einem Auftragswert über 500 € werden 50 % als Anzahlung sofort nach Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt, bei Neukunden, sofort bei Anliferung/Montage-Bar oder per Scheck, abzüglich 2 % Skonto. Bei unseren Stammkunden erfolgt die Zahlung gemäss Vereinbarung.
7. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen zugrunde liegen, unser Firmensitz vereinbart, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Recht oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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